EU erlaubt vorübergehend höhere Strompreishilfen für Unternehmen

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Die Europäische Kommission erlaubt vorübergehend höhere Strompreisvergünstigungen für bestimmte Unternehmen in den Mitgliedstaaten

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Europäische Kommission erlaubt höhere Strompreisvergünstigungen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ihren Mitgliedstaaten vorübergehend höhere Vergünstigungen beim Strompreis für bestimmte Unternehmen zu erlauben. Diese Maßnahme soll die Industrie in der aktuellen Energiekrise entlasten. Dafür lockert die Kommission ihre strengen Regeln für staatliche subventionen.

neuer Rahmen für staatliche Beihilfen

Der neue befristete Rahmen für staatliche Beihilfen gilt bis zum 31. Dezember 2026. Er zielt darauf ab, die Auswirkungen der Krise infolge des Iran-Kriegs auf stark betroffene Wirtschaftszweige wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensive Industrien zu mildern. Mitgliedstaaten müssen die Brüsseler Behörde über geplante Maßnahmen informieren.

Details der Vergünstigungen

Der Rahmen erlaubt es, bis zu 70 Prozent der Mehrkosten auszugleichen, die durch krisenbedingte Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Düngemitteln entstehen. Eine vereinfachte Option ermöglicht es, Beihilfen ohne detaillierte Nachweise über den tatsächlichen Verbrauch zu gewähren. In energieintensiven Industrien kann die Beihilfeintensität für Stromkosten von 50 auf bis zu 70 prozent erhöht werden, ohne dass zusätzliche Investitionen in die Dekarbonisierung erforderlich sind.

Reaktionen und weitere Maßnahmen

Die Kommission ist bereit, fallweise befristete Maßnahmen zu prüfen, um die Stromkosten zu senken. Der Europäische Rat hatte zuvor gezielte Maßnahmen gefordert, um den Preisspitzen bei fossilen Brennstoffen entgegenzuwirken. Der befristete Rahmen ergänzt bestehende Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Unternehmen in Krisensituationen zu unterstützen.

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