SPD-Generalsekretär zur Erbschaftsteuerreform
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat betont, dass die geplante Reform der Erbschaftsteuer kleine betriebe nicht betreffen soll.„Für den Handwerker, der einen Betrieb vererbt, entsteht dadurch keine zusätzliche Belastung“, erklärte Klüssendorf gegenüber den Zeitungen der funke-Mediengruppe.
Ausnahmen für hohe Erbschaften sollen entfallen
Klüssendorf kritisierte, dass die „allerhöchsten Erbschaften und Schenkungen“ nahezu immer steuerfrei seien. Dies bezeichnete er als paradox und ungerecht. Er kündigte an,diese Ausnahmen abschaffen zu wollen. Besonders hohe Erbschaften seien oft in Betriebsvermögen gebunden. Wer mehr als 26 Millionen Euro an Betriebsvermögen erbe, könne sich derzeit durch eine Sonderregel komplett von der Erbschaftsteuer befreien lassen, so Klüssendorf.
Freibeträge für kleinere Erbschaften
Für kleine und mittlere Erbschaften kann sich Klüssendorf vorstellen,die bestehenden Freibeträge anzuheben. Er strebe ein Gesamtpaket an, das für mehr Gerechtigkeit sorgen solle.


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