CDU pocht auf Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter

Spargel (Archiv)

Die Union plant, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft erneut vom Mindestlohn auszunehmen

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Union plant Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte

Die Union plant, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn auszunehmen. Dies geht aus einem Antrag für den CDU-bundesparteitag im Februar hervor, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Der Antrag empfiehlt,dass für Saisonkräfte vom Mindestlohn abgewichen werden kann.

Begründung der CDU

Laut dem Antrag der CDU arbeiten Saisonkräfte nur in spitzenzeiten während der Ernte und üben keine Vollerwerbstätigkeit aus. Zudem kommen viele dieser Arbeitskräfte aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem deutschen Mindestlohn oft über den dortigen standards liegt. die Partei argumentiert, dass bei niedrigeren Löhnen mehr Saisonkräfte davon profitieren könnten.

Unterstützung und rechtliche Bedenken

Der Bauernverband fordert seit längerem eine Begrenzung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte auf 80 Prozent. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois rainer (CSU) zeigt sich offen für diese Idee. Eine rechtliche Prüfung im Juli ergab jedoch, dass eine solche Regelung wohl nicht möglich ist.

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