Bundestag beschließt „Bau-Turbo“

Baustelle (Archiv)

Der Bundestag hat den "Bau-Turbo" beschlossen, um Bauvorhaben in Deutschland künftig schneller umzusetzen

Gevita Tagesresidenz

Bundestag beschließt „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Gesetzesbeschluss im Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen. Die koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf zur „beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, während die Opposition dagegen votierte.

Neuregelungen im Baugesetzbuch

Mit der Neuregelung soll die Schaffung von wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Vorgesehen ist die einführung des neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB), der ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Kommunen können künftig entscheiden, den „Bau-Turbo“ anzuwenden. Dadurch könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen prüfung durch die Gemeinde genehmigt werden, ohne dass neue Bebauungspläne aufgestellt oder bestehende geändert werden müssen.

Erleichterungen für Wohnbebauung

Durch die Anpassung des Paragrafen 31 Absatz 3 BauGB wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die bisherigen Vorgaben hinaus ermöglicht. Dies betrifft beispielsweise die Schaffung von Wohnraum durch aufstockungen, Anbauten oder das Bauen in zweiter Reihe.Im unbeplanten innenbereich soll die Neuerrichtung von Wohngebäuden auch dort möglich werden, wo sie sich nicht in den bestehenden Bebauungszusammenhang einfügen. Im Außenbereich wird die Schaffung neuen Wohnraums ebenfalls erleichtert.

Lärmschutz und weitere Maßnahmen

Mit innovativen Lärmschutzlösungen soll mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sind Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig. Auch das Bauen in zweiter Reihe und die Aufstockung von Supermarkt-Gebäuden werden erleichtert. Die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen. Der „Bau-Turbo“ ist auf fünf Jahre befristet.

Umwandlungsschutz und Mieterschutz

Mietwohnungen dürfen weiterhin nicht ohne Weiteres in eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird um fünf Jahre verlängert, um Mieter vor Verdrängung zu schützen.

Stellungnahmen von Bundesrat und Opposition

Der Bundesrat, der in der kommenden Woche über den Entwurf abstimmen soll, fordert, dass das Lärmschutzniveau aus Gründen des Gesundheitsschutzes erhalten bleibt. Zudem verlangen die Länder einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich, insbesondere wegen der Systemrelevanz der Landwirtschaft und klimabedingter Umweltveränderungen.

Aus der Opposition kommt Kritik an der Bundesregierung. Es wird befürchtet, dass der „Bau-Turbo“ die Bodenspekulation anheizt und zu einer Versiegelung von Äckern und Grünflächen führt. Zudem wird eine Schwächung der kommunalen Planungshoheit bemängelt.

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