Forderung nach Reform der CO2-Strafen für Lkw-Hersteller
Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen setzen sich für eine Reform der Strafen für Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge ein, die fällig werden, wenn die Fahrzeugflotten die CO2-Grenzwerte überschreiten.in einem gemeinsamen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonen Winfried Kretschmann (Grüne), Markus Söder (CSU) und Olaf Lies (SPD), dass die Automobilindustrie nicht für Umstände bestraft werden dürfe, die sie nicht zu verantworten habe.
Investitionen der industrie und Herausforderungen beim Absatz
Die Regierungschefs argumentieren, dass die Hersteller aus Baden-Württemberg, Bayern und niedersachsen große Investitionen getätigt hätten und sich mit elektrischen Lastwagen und Bussen bereits in der Serienproduktion befänden. Aufgrund der fehlenden europaweiten Netz- und Ladestruktur zögerten jedoch viele spediteure beim Kauf der Fahrzeuge. Der Absatz bleibe hinter den Erwartungen zurück, sodass die festgelegten CO2-Flottenziele nicht eingehalten werden könnten.
Überprüfung der EU-Emissionsnormen gefordert
Die Ministerpräsidenten fordern, die EU-emissionsnormen zu überprüfen und anzupassen – und zwar nicht erst wie bisher geplant im Jahr 2027. Andernfalls könnten die zu erwartenden Geldbußen die Unternehmen existenziell gefährden. Sie warnen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze am Standort Deutschland und Europa verloren gehen könnten.Zudem verweisen sie auf die chinesische Konkurrenz, die daran arbeite, den europäischen Markt mit eigenen Produkten zu übernehmen.
EU-Klimaziele für schwere Nutzfahrzeuge
Die EU-Regeln sehen vor,dass Hersteller die durchschnittlichen CO2-Emissionen ihrer neu verkauften schweren nutzfahrzeuge bis 2025 um 15 Prozent im Vergleich zu 2019 senken müssen. Bis 2040 sollen neue Lastkraftwagen und Busse nahezu emissionsfrei fahren. Diese Vorgaben sind Teil des „Fit-for-55″-Pakets, mit dem die EU das Ziel verfolgt, den Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius zu begrenzen.Der Internationale gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.