Weniger rechtskräftige Verurteilungen im jahr 2024
Im Jahr 2024 sind in Deutschland rund 632.100 Personen von Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt worden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Montag waren das rund 24.800 oder vier prozent weniger Verurteilte als im Jahr 2023.
Häufigste Sanktionsarten
Mit rund 506.500 Fällen beziehungsweise 80 Prozent aller Verurteilungen war die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht auch 2024 die häufigste Sanktionsart. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entfielen rund 85.700 Verurteilungen. Das entsprach 14 Prozent aller Fälle.
Bei den übrigen rund 39.900 verurteilungen, rund sechs Prozent, wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon entfielen rund zwei Drittel auf Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, also Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Das weitere Drittel verteilte sich etwa zu gleichen Teilen auf Erziehungsmaßregeln und auf Jugendstrafe gemäß Jugendgerichtsgesetz.
Verstöße gegen das Strafgesetzbuch
Entwicklung der Verurteilungen nach StGB
Mit rund 481.700 Verurteilungen ahndeten die Gerichte im Jahr 2024 in rund 76 Prozent aller Fälle verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB). Das waren rund 8.900 oder 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr.Etwa ein Fünftel dieser Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch betraf Straftaten im Straßenverkehr. Die übrigen rund vier Fünftel verteilten sich auf verschiedene deliktsbereiche des StGB, darunter Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Straftaten gegen die Person.
Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze
Straßenverkehrsgesetz und Betäubungsmittelgesetz
Rund 150.400 Verurteilungen im Jahr 2024 gingen auf Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze zurück. Dies waren rund 15.900 oder knapp zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darunter entfielen rund 55.200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz und rund 36.400 Verurteilungen auf das Betäubungsmittelgesetz.
Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz mit plus 0,4 Prozent leicht über dem Vorjahreswert lag, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz um rund 21.200 oder 37 Prozent zurück.Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren bereits in den Vorjahren tendenziell rückläufig. Der starke Rückgang zwischen 2023 und 2024 ist laut Destatis auf einen Sondereffekt durch die gesetzliche teillegalisierung des Besitzes und des Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen.











