Weniger Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt in NRW

Polizisten (Archiv)

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlich unzulässiger Gewaltausübung in den vergangenen Jahren zurückgegangen

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In Nordrhein-Westfalen ist⁢ die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlich unzulässiger Gewaltausübung in den vergangenen Jahren gesunken. Das berichtet die „Neue Ruhr/Neue Rhein-zeitung“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine‍ Antwort des Justizministeriums ‌Nordrhein-Westfalen auf eine Anfrage.

Rückgang bei Ermittlungsverfahren gegen Polizisten

Im Jahr ⁢2024 wurden in Nordrhein-Westfalen 656​ neue Ermittlungsverfahren wegen Gewalt ⁣durch Polizisten ‌eingeleitet. 2022 ⁣waren es noch 781 Fälle. Im jahr 2023 wurden 709 ‍Verfahren neu registriert.

Ein Großteil dieser Ermittlungsverfahren wird eingestellt, weil nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorliegen.​ Nur in wenigen Fällen​ kommt es⁣ zu ⁣einer Anklage oder zu einem Strafbefehl.

Weniger Anklagen ⁤und Strafbefehle

Auch die Zahl der Anklagen und strafbefehlsanträge ist⁤ rückläufig. Im ‍Jahr⁣ 2022 wurden⁢ fünfzehn Anklagen und Strafbefehlsanträge erhoben, 2023 ‍waren es‌ sechzehn. Im Jahr ‍2024 sank die Zahl ‍auf zwölf.

Bewertung‍ der Gewerkschaft der Polizei

Für die Gewerkschaft​ der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen sind die Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte nach eigener‍ Darstellung‌ kein Beleg‌ für Fehlverhalten. „Viele Anzeigen enden ohne Schuldvorwurf, weil sich der Anfangsverdacht ⁢nicht ⁢bestätigt“, sagte der Landesvorsitzende der GdP,‍ patrick⁣ Schlüter.

deeskalationsstrategie bei Demonstrationen

Nach‍ Angaben von⁣ Schlüter setzt​ die Polizei in​ Nordrhein-Westfalen bei ‍Demonstrationen konsequent auf Deeskalation.‍ Polizeibeamte würden von Beginn an geschult,​ Konflikte ​früh zu erkennen, offen ‌zu kommunizieren und zunächst auf Gespräche sowie ‌mehrmalige klare Ansprachen zu setzen, bevor⁤ Zwang als Option​ in Betracht ⁢gezogen werde.

„Das ‌Deeskalationsmodell der Polizei NRW sorgt dafür,dass wir die Versammlungsfreiheit‍ schützen und Gewalt so weit wie möglich verhindern,ohne bei konkreten Gefahren wegzuschauen“,sagte ⁣Schlüter.

Vorgaben für ‍den Einsatz von⁢ Zwang

Laut schlüter darf die ​Polizei in‍ Nordrhein-Westfalen Gewalt nur ‌anwenden, wenn eine ​gegenwärtige Gefahr abgewehrt werden⁤ muss oder eine‍ rechtmäßige Maßnahme sonst⁣ nicht umsetzbar wäre. „Das Gesetz verpflichtet uns, immer ⁣das mildeste geeignete Mittel zu wählen. Kommunikation, Ansprachen⁣ und deeskalierende Maßnahmen stehen immer zuerst“, erklärte er.

erst wenn ⁢diese Möglichkeiten⁣ ausgeschöpft seien oder nicht erfolgversprechend erschienen, dürften Polizeibeamte körperlichen Zwang einsetzen. Jede Anwendung‍ von Zwang werde dokumentiert. „Das ist gesetzliche‍ Pflicht und gelebte Praxis“,⁢ sagte Schlüter.

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