EU lockert geplante Vorgaben für CO2-Ausstoß von Neuwagen
Neuwagen sollen in der Europäischen Union auch nach 2035 weiterhin CO2 ausstoßen dürfen. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung ist dies das Ergebnis von Verhandlungen über die EU-Flottengrenzwerte, die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführt wurden.
Reduzierte Zielvorgaben ab 2035
EVP-Fraktionschef und CSU-Vize Manfred Weber sagte der Zeitung, bei Neuzulassungen ab 2035 solle statt einer 100-prozentigen eine 90-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller verpflichtend werden.
Auch ab 2040 werde es kein 100-Prozent-Ziel geben, ergänzte Weber. Nach seinen Angaben können damit alle derzeit in Deutschland gebauten motoren weiterproduziert und verkauft werden. Dies sei ein Signal an die Autobranche und sichere zahlreiche Industriearbeitsplätze.
Politische Einflussnahme und weitere Schritte
Die Details der Einigung sollen laut Bericht am Dienstag nächster Woche verkündet werden. Zur Änderung habe nach Angaben der „bild“ neben der Positionierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch ein Brief beigetragen, den die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gemeinsam mit dem polnischen Premierminister Donald Tusk verfasst haben soll.
Flottengrenzwerte und bisherige Planungen
Nach den sogenannten Flottengrenzwerten dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers derzeit durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Nach den bisherigen Plänen sollte der zulässige CO2-Ausstoß schrittweise auf null Gramm pro Kilometer gesenkt werden. Der Verkauf neuer Verbrennungsmotoren wäre damit ab 2035 indirekt verhindert worden.
Hintergrund: EU-Klimaziele und internationale Vorgaben
„Fit-for-55″-Paket und Klimapfad der EU
Die Flottengrenzwerte waren Teil des „Fit-for-55″-pakets, mit dem die Europäische Union auf einen Pfad umsteuerte, auf dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Zuvor befand sich die EU auf einem Kurs,der zu über vier Grad Erderwärmung geführt hätte.
Die nun geplante Aufweichung der Flottengrenzwerte sowie die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und Verkehr bedeuten eine Abkehr von dem bisherigen Plan der EU zur Erreichung ihrer Klimaziele.
Völkerrechtliche Verpflichtungen
Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann demnach zu Schadensersatzzahlungen führen.











