Bundesgesundheitsministerin fordert Überprüfung baurechtlicher Vorgaben
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Bundesländer aufgefordert, die baurechtlichen Vorgaben für Pflegeheime zu überprüfen und deutlich zu reduzieren. Ziel sei es, die Kosten im stationären pflegebereich zu senken und damit die Eigenanteile für Pflegebedürftige zu verringern, sagte Warken den zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Abbau überzogener Standards
Warken sprach sich konkret für einen Abbau überzogener Standards aus. Die baurechtlichen Vorgaben sollten „auf das Mindestmaß reduziert werden“. In der Vergangenheit sei aus gutem Willen zu stark reguliert worden, etwa bei platzvorgaben für Zimmer oder der Größe von gemeinschaftsflächen. dies erhöhe die Kosten für Pflegeplätze in Einrichtungen.
Belastung durch Investitionskosten
Nach Angaben der Ministerin liegt der Investitionskostenanteil,den Pflegebedürftige über ihre Eigenanteile tragen,im Durchschnitt bei mehr als 500 Euro monatlich. Höhere Investitionen der Länder in Pflegeeinrichtungen könnten diese belastungen reduzieren.
entlastungszuschläge und Reformen
Warken verteidigte Änderungen bei den Entlastungszuschlägen für Heimbewohner, die künftig später greifen sollen. Diese Zuschläge der Pflegekassen seien stark gestiegen und hätten sich zwischen 2022 und 2025 auf über 7 Milliarden Euro etwa verdoppelt.Die Anpassung bedeute keinen Wegfall der Leistungen.“Wir schaffen diesen Zuschlag nicht ab, können die höheren Zuschüsse aber jeweils etwas später gewähren“, sagte Warken. Auch nach der Reform bleibe die Beteiligung der Pflegeversicherung an den Pflegekosten höher als vor 2022.
Sozialhilfeabhängigkeit und Kritik
Ein vollständiger Ausschluss steigender Sozialhilfeabhängigkeit sei laut Warken nicht möglich. Sie verwies auf die Absicherungsfunktion des Sozialstaats. Die Pflegeversicherung habe dazu geführt, dass weniger menschen auf sozialhilfe angewiesen seien. Auf Kritik des Deutschen Städtetages reagierte Warken zurückhaltend. Zwar könne es im Einzelfall zu Mehrbelastungen kommen, insgesamt würden jedoch gegensteuernde Elemente wie eine stärkere Dynamisierung der Leistungen und ein Ausbau der Prävention die Effekte ausgleichen.Ziel der Reform sei es, Pflegebedürftigkeit stärker zu vermeiden oder zu verzögern und das System langfristig finanziell zu stabilisieren.



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