Bekanntheit der elektronischen Patientenakte bleibt gering
Kurz vor dem Start der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zeigt eine Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands,dass es weiterhin Nachholbedarf bei der Bekanntheit des Angebots gibt. Laut einer Forsa-Befragung, über die die Zeitungen der Funke-mediengruppe berichten, sind Versicherte, die seit Januar 2025 ärztlich behandelt wurden, bisher kaum mit dem Thema ePA in Berührung gekommen.
Wenig Ansprache in Arztpraxen
84 Prozent der Befragten mit einem Arztbesuch im laufenden Jahr gaben an, dass die ePA in der Arztpraxis bisher kein Thema gewesen sei. 9 Prozent wurden bereits vom Arzt oder Praxispersonal darauf angesprochen, 6 Prozent haben das Thema selbst angesprochen.
Großes Interesse an der Nutzung
Das Interesse der gesetzlich Versicherten an der Nutzung der ePA ist laut Umfrage hoch. 88 prozent der Befragten wünschen sich, künftig Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Laborbefunde über die ePA einsehen zu können. 63 Prozent der Befragten stimmen zu, in Zukunft selbst Dokumente in der eigenen ePA zu speichern und ihren Ärzten zugänglich zu machen, während 18 Prozent dies ablehnen.
Details zur Umfrage
Für die Forsa-Befragung wurden laut AOK vom 18. August bis zum 4. September 2025 insgesamt 8.509 gesetzlich versicherte Personen ab 18 Jahren befragt.
Verpflichtende Einführung der ePA
Die ePA soll für rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte als digitaler Speicher für Gesundheitsdaten dienen. Seit Frühjahr konnten Ärzte auf freiwilliger Basis Befunde einstellen. Ab 1. Oktober ist die Nutzung in Praxen, Kliniken und Apotheken verpflichtend. Es gibt jedoch Berichte, dass die notwendige technische Ausstattung noch nicht überall verfügbar ist.
Stellungnahmen aus der Politik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies darauf hin, dass ab dem 1. Oktober die Pflicht zur Befüllung der ePA für Leistungserbringer beginnt und ab dem 1. Januar 2026 die ePA vollständig in Betrieb genommen wird. dann greifen auch Sanktionen für Ärzte. Warken betonte, dass der Gesetzgeber großzügige Fristen eingeräumt habe, um ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben. Sie erklärte weiter, dass ein Großteil der Praxen und Krankenhäuser bereits angebunden sei und die technischen Grundlagen schnellstmöglich geschaffen werden sollten, damit die ePA flächendeckend genutzt werden kann.
Forderungen nach mehr Aufklärung und Datenschutz
Der Gesundheitsökonom wolfgang Greiner sieht weiteren Aufklärungsbedarf über den Nutzen der ePA.Er betonte, dass der Mehrwert im Alltag für viele Menschen nicht sofort ersichtlich sei und verglich dies mit dem Online-Banking. Greiner wies zudem darauf hin,dass Patienten über die Möglichkeit informiert werden sollten,einzelne Informationen oder Dokumente in der ePA zu löschen. er warnte jedoch vor möglichen Risiken, wenn Patienten die Konsequenzen solcher Löschungen nicht vollständig überblicken, etwa bei der Erkennung von Arzneimittelwechselwirkungen.
Greiner forderte außerdem, dass perspektivisch auch von den Versicherten selbst erhobene Gesundheitsdaten, wie Blutzucker- oder Blutdruckwerte sowie Daten aus Gesundheits-Apps, in der ePA berücksichtigt werden sollten. Auch Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sollten im digitalen Gesundheitsspeicher hinterlegt werden können.
Datenschutz und Sicherheit
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-riemenschneider sprach sich für weitere Optimierungen beim Rechtemanagement der Versicherten aus. Sie wünscht sich mehr Einstellungsmöglichkeiten, etwa eine dokumentengenaue Steuerung. Nach SGB V bestehen bereits vielfältige Widerspruchsmöglichkeiten, dennoch sieht specht-Riemenschneider weiteren verbesserungsbedarf. Sie kündigte an, die Ausbaustufen der ePA genau zu analysieren und die Verantwortlichen bei der Umsetzung zu beraten, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Der chaos Computer Club (CCC) hatte Ende des vergangenen Jahres Sicherheitslücken aufgedeckt, die inzwischen behoben wurden.