Entscheidung des Obersten Gerichts der USA
das oberste Gericht der USA hat am Donnerstag im Streit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zugunsten von Bayer entschieden. Damit wurde Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe die Grundlage entzogen.
Urteilsbegründung
Hinter der Urteilsbegründung von Richter Brett Kavanaugh versammelten sich lagerübergreifend sieben der neun Richter. Ketanji Brown Jackson und Neil Gorsuch legten eine abweichende Begründung vor. In dem Fall ging es darum, ob Bayer haftbar gemacht werden kann, weil auf den Etiketten von „Roundup“ kein Krebswarnhinweis angebracht war. Die Umweltschutzbehörde hatte einen solchen Warnhinweis nicht vorgeschrieben und war zu dem Schluss gekommen,dass die betreffenden Produkte nicht krebserregend seien. Das Gericht entschied, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben.
auswirkungen auf Bayer
Die Bayer-Aktien legten kurzfristig um 16 Prozent zu. Der „Roundup“-Hersteller teilte mit, das Urteil „sollte dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup nach nahezu einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen signifikant einzudämmen“. Die Entscheidung dürfte nach Ansicht von Bayer „dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“.



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