Steuerrechtler Kube sieht verfassungsrechtliche Bedenken gegen SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer
Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte. Die fehlende differenzierung beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad sei ein verfassungsrechtliches Problem, sagte Kube dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).
Verweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes
Schutz von Familie und Ehe
Das Problem liege nach Ansicht Kubes in Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz der Familie garantiere und seiner Ansicht nach auch im Erbschaftsfall anzuwenden sei. Das Grundgesetz unterscheide innerhalb einer Familie nach Verwandtschaftsgrad,so Kube. Zudem sei zu berücksichtigen, dass Artikel 6 außer der Familie eigenständig auch die Ehe schütze. Die aussage „Familie ist Familie“ greife daher aus seiner Sicht zu kurz.
Inhalte des SPD-Konzepts zur erbschaftsteuer
Reduzierte Bedeutung des Verwandtschaftsgrades
Nach dem Willen der SPD soll der Verwandtschaftsgrad künftig eine deutlich weniger wichtige Rolle spielen als bisher. Das Konzept der Partei sieht vor, die verschiedenen Steuerklassen, die sich auch nach dem Verwandtschaftsgrad richten, in eine einzige Steuerklasse zu überführen.
Neuregelung des Lebensfreibetrags
Außerdem plant die SPD,bei einem künftigen Lebensfreibetrag weniger stark zwischen engen Familienangehörigen und übrigen Familienangehörigen zu unterscheiden. Genau diese geringere Differenzierung könnte nach Einschätzung Kubes verfassungsrechtlich heikel sein.










