SPD fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Die SPD setzt sich für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne ticket im öffentlichen Nahverkehr ein. „Armut darf nicht bestraft werden. Deshalb gehört das Fahren ohne Fahrschein nicht ins Strafrecht“, erklärte Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber der „Welt“.Der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs belaste die Justiz mit Bagatellverfahren. „Wer sich kein Ticket leisten kann, ist nicht kriminell. Deshalb unterstütze ich die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen.“
Aktuelle Rechtslage und Kritik
Derzeit gilt das Fahren ohne Fahrkarte nach Paragraf 265a als Erschleichen von Leistungen, was Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen kann. Bei Nichtzahlung droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Die SPD argumentiert, dass das erhöhte Beförderungsentgelt, also die von Nahverkehrsbetrieben erhobenen Strafzahlungen, bereits ein wirksames Instrument sei.Strafrechtliche Verfolgung sei nicht nötig.
Soziale und pragmatische Lösungen
Wegge betont die Notwendigkeit sozialer und pragmatischer Lösungen wie faire Sozialtickets, Ratenzahlungen und Hilfsangebote für Härtefälle.“Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge“, so Wegge. Die SPD will das Thema in Gesprächen mit dem Koalitionspartner weiter vorantreiben.
Widerstand der Union
Die Union lehnt die Forderung der SPD ab. „Das ist keine Bagatelle, sondern zu Recht strafbar“, sagte Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Sie betont die Notwendigkeit, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu schützen und keine falschen Signale an Täter zu senden. „Die Fahrentgelte sind grundlegend für die Finanzierung des Nah- und Fernverkehrs“, so hierl. „Wer absichtlich mehrfach ohne einen Fahrschein fährt, schadet damit nicht nur dem Verkehrsunternehmen, sondern auch der Allgemeinheit.“










