Signa-Gründer Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt

Justicia (Archiv)

Signa-Gründer René Benko ist im ersten Insolvenzprozess wegen Gläubigerschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden

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Verurteilung von René Benko im Insolvenzprozess

Im ersten Insolvenzprozess gegen den Signa-Gründer René Benko hat das Landesgericht Innsbruck den österreichischen Immobilieninvestor am Mittwoch teilweise schuldig gesprochen. Benko wurde zu zwei Jahren Haft wegen Schädigung seiner gläubiger verurteilt.

vorwurf der Vermögensverschiebung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko durch eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft hat. In einem weiteren Anklagepunkt, der eine Mietkostenvorauszahlung betraf, wurde Benko freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Zahlung sei für eine unbewohnbare Villa erfolgt. Dieser Darstellung folgte das Gericht jedoch nicht.

Haftanrechnung und Rechtsmittel

Die Untersuchungshaft, in der sich René Benko seit Januar befindet, wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund zur Signa Holding

Die Signa Holding galt lange als größtes Immobilien- und Handelsunternehmen Österreichs. Im November 2023 stellte die Gesellschaft beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung. Im April 2024 wurde das Verfahren in ein Konkursverfahren umgewandelt. Weitere Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit dem Signa-Komplex stehen in Österreich noch aus.

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