Reiche unterstützt Söder-Forderung nach früherer Körperschaftsteuersenkung
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Dienstag die Forderung des CSU-Vorsitzenden Markus Söder unterstützt, die für Anfang 2028 geplante Senkung der Körperschaftsteuer deutlich vorzuziehen. Reiche sagte der „Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe), Markus Söder habe recht damit, dass die Unternehmen entlastet werden müsstenReiche unterstützt Söder-Forderung nach früherer Senkung der Körperschaftsteuer
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unterstützt den Vorschlag des CSU-Vorsitzenden Markus Söder, die für anfang 2028 geplante Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. „Markus Söder hat Recht damit, dass wir unsere Unternehmen entlasten müssen“, sagte Reiche der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Prüfung eines früheren Inkrafttretens
Reiche verwies auf die ihrer Einschätzung nach ernste Lage in der deutschen Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund solle geprüft werden,ob ein früheres Inkrafttreten der geplanten Entlastung bei der Körperschaftsteuer möglich sei. Zugleich betonte sie, jede Entlastung müsse solide finanziert werden.
Die Ministerin erinnerte in diesem Zusammenhang an Söders Hinweis, dass vor einer Entscheidung die öffentlichen Haushalte auf die notwendigen finanziellen Spielräume geprüft werden müssten.
Vorschlag Söders zur Körperschaftsteuer
Der CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident hatte angeregt, „die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 2028 auf den 1. Juli 2026 vorzuziehen“. Dies würde der Wirtschaft nach seinen Worten „einen wichtigen Schub geben“.Nach der bisherigen Planung der schwarz-roten Koalition soll der Körperschaftsteuersatz für GmbHs und Aktiengesellschaften ab 2028 in fünf jährlichen Stufen von derzeit 15 auf zehn Prozent gesenkt werden.
Bereits geltende steuerliche Entlastungen
Schnellere Abschreibungen seit Sommer
Bereits seit dem Sommer dieses jahres können Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Gebäude schneller steuerlich abschreiben. Diese Regelung soll Investitionen erleichtern und die Liquidität der Unternehmen stärken.
Doppelte Entlastung ab 2028
Von 2028 an sollen zudem die Gewinne, die aus den derzeit getätigten Investitionen entstehen, steuerlich weniger stark belastet werden. Unternehmen würden dadurch in zweifacher Weise profitieren: durch die schnellere Abschreibung der Investitionen und die spätere Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Die volle Wirkung dieser doppelten Entlastung wäre nach der Planung erst ab dem Jahr 2032 erreicht.











