RBB-Verwaltungsrat geht im Schlesinger-Prozess in Berufung

Patricia Schlesinger (Archiv)

RBB-Verwaltungsrat legt im Prozess gegen Ex-Intendantin Schlesinger Berufung gegen Teile des Berliner Landgerichtsurteils ein

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Berufung im Rechtsstreit zwischen RBB und Patricia Schlesinger

Der Verwaltungsrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat im Rechtsstreit mit der früheren Intendantin Patricia Schlesinger gegen Teile des Urteils des Berliner Landgerichts Berufung eingelegt. Dies wurde auf einer Sitzung des Verwaltungsrats am 5. August beschlossen, wie der RBB am Dienstag mitteilte.

Ziele der Berufung

Der Vorsitzende des verwaltungsrats, Wolfgang Krüger, erklärte, Ziel der Berufung sei es, finanziellen Schaden von den Beitragszahlern und vom RBB abzuwenden. Das Gremium strebt an, dass das Kammergericht feststellt, dass Schlesinger für ihre Entscheidungen bezüglich Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist.

Schadenersatz für digitales Medienhaus gefordert

Darüber hinaus verlangt der RBB schadenersatz für das eingestellte projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH). Nach Angaben von Krüger ist es das Anliegen des Verwaltungsrats, die Kosten des Projekts von Schlesinger zurückzufordern. Das Projekt wurde Ende 2022 beendet, der RBB fordert mehr als 12,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen.

Abtrennung des Komplexes durch das Landgericht

Das Landgericht hatte den Komplex „Digitales Medienhaus“ vom Verfahren abgetrennt.

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