Vorwürfe gegen das Statistische Bundesamt
30 armutsforscher, darunter der ehemalige Hauptgeschäftsführer des Paritätischen wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, und der Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge, erheben vorwürfe gegen das Statistische Bundesamt.Sie kritisieren, dass die Armutsquoten in Deutschland durch eine veränderte Berechnungsmethode geringer ausgewiesen werden.
Protestbrief an die behördenleitung
in einem Protestbrief an die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, ruth Brand, äußern die Forscher ihre Bedenken. Nach Angaben der Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ beklagen sie, dass das Amt seine Berechnung auf die Variante EU-SILC/MZ-SILC beschränkt und die Ergebnisse der Methode MZ-Kern von der Homepage entfernt habe.
Unterschiede in den armutsquoten
Ulrich Schneider bezeichnete den Vorgang als „brisant“.Nach der verbliebenen berechnungsmethode lag die Armutsquote 2023 bundesweit bei 15,5 Prozent, während sie nach der entfernten methode 16,6 Prozent betrug. schneider weist darauf hin, dass dies bedeutet, dass nach den aktuellen Zahlen mehr als eine Million menschen weniger als arm gelten. Er stellt die Frage nach einer möglichen Manipulation oder einem interessengeleiteten Vorgehen.
Kritik an der Löschung von Daten
Die Unterzeichner des Briefes sehen in der Nichtveröffentlichung und der rückwirkenden Löschung der zweiten Berechnungsmethode einen nicht akzeptablen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit. Sie kritisieren, dass ein Bundesamt Ergebnisse von allgemeinem wissenschaftlichen und öffentlichem Interesse zurückhält und damit die Fachdiskussion sowie die öffentliche Wahrnehmung einschränkt. die Forscher fordern, die Entscheidung rückgängig zu machen.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. die Berechnungsmethoden unterscheiden sich insbesondere in der Definition und Erfassung des Haushaltsnettoeinkommens. Das Statistische bundesamt begründet die Umstellung mit einer EU-weiten Vergleichbarkeit. Die neue Methode sieht vor, Einkommensarten einzeln und ausführlich abzufragen, statt sie als Gesamtsumme zu erfassen. Dadurch soll vermieden werden, dass insbesondere staatliche Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Pflegegeld oder Wohngeld unabsichtlich nicht berücksichtigt werden.
Fachliche Kritik an der neuen Methode
Die Armutsforscher akzeptieren die Begründung des Statistischen Bundesamtes nicht. Sie betonen in ihrem Protestbrief, dass die Annahme, die neue Methode sei methodisch überlegen, in der Fachwelt, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung von Einkommensarmut, umstritten ist.