Befragung von Beate Z. in Dresden: Nebenklage hofft auf neue Erkenntnisse zum NSU
Vor der geplanten Vernehmung von Beate Z. als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden fordert die Anwältin der Familie des vom NSU erschossenen Mehmet Kubasik, Antonia von der Behrens, Aufklärung über offene Fragen zur Terrorserie.Die Nebenklage habe Z. im NSU-Verfahren „über 300 fragen gestellt, die sie alle nicht beantwortet hat“, sagte von der Behrens der „taz“ (Mittwochausgabe). „Jetzt wäre die Gelegenheit, ihr diese wieder zu stellen.“
Zeugenaussage im Prozess gegen mutmaßliche NSU-Helferin
Z. soll am Mittwoch und Donnerstag im Prozess gegen eine als NSU-Helferin beschuldigte Person aussagen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Z.während deren Untergrundzeit in Zwickau eine Krankenkassenkarte und Bahncards überlassen zu haben. Z. verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz eine lebenslange Haftstrafe.
Anwesenheit von Angehörigen in Dresden
Erwartungen von Gamze Kubasik
Nach Angaben von Antonia von der Behrens wollen mehrere Angehörige zur Befragung von Z. am Mittwoch anreisen, darunter Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik. „Gamze Kubasik ist zwar skeptisch, was zu erwarten ist, weil Z. über all die Jahre offenkundig nicht bereit war, ihr Wissen offenzulegen. Aber sie hegt doch die hoffnung, vielleicht etwas Relevantes zu erfahren“, sagte die Anwältin.
Offene Fragen zu Netzwerken und möglicher Verhinderung der Taten
Die Familie Kubasik beschäftigten weiterhin dieselben Fragen, so von der Behrens.„Welche Netzwerke hatte der NSU? Wer waren die Mitwisser und Helfer an den Tatorten, insbesondere in Dortmund?“ Zudem stehe im Raum, ob die Morde mit dem Wissen von V-Männern und des Verfassungsschutzes hätten verhindert werden können. „Gamze Kubasik hofft sehr, dass die Vorsitzende Richterin die entscheidenden Fragen stellen und nicht locker lassen wird“, sagte von der Behrens.
Zweifel an Ausstieg aus rechtsextremer Szene
Die Anwältin äußerte Zweifel daran, dass Z. aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen ist. „Sie erhofft sich Vorteile für das Strafvollstreckungsverfahren“, sagte von der Behrens. Es gehe Z. nur darum, „ihre Haft so sehr wie möglich zu verkürzen“, so die Anwältin.










