Forderung nach einhaltung der Meldepflicht
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, hat Kitas und Schulen in staatlicher und privater Trägerschaft aufgefordert, ihrer Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte claus der „Frankfurter Allgemeinen zeitung“.
Aufbewahrung von Schülerakten und Schutzkonzepte
Claus plädierte dafür, Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren und forderte die Bundesländer auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die zukunft“, erklärte sie.
Aktuelle gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen existieren in Berlin, brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Untergesetzliche Regelungen gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben keine Verpflichtung zu Schutzkonzepten.
Meldungen in Nordrhein-Westfalen
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erhielt 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen.Von diesen konnten 79 Fälle als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind in Bearbeitung, und 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Unfallkassen bieten rehabilitationsmaßnahmen und in schweren Fällen Renten an.
Reaktion der Schulministerin
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) will den Hinweis der UBSKM in der Bildungsministerkonferenz thematisieren. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, sagte Feller.











