Ministerium: Tatverdächtiger aus Ulm war ausreisepflichtig

Polizei (Archiv)

Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig

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Mutmaßlicher Täter von Ulm war zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig

Das baden-württembergische Justizministerium hat bestätigt, dass der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Einkaufszentrum in Ulm zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig war. Bei dem Mann handelt es sich um einen 29-jährigen Eritreer. Nach einem Bericht der zeitung „Welt“ (Freitagausgabe) war seinem Asylantrag bereits zuvor die Grundlage entzogen worden.

Widerruf des Flüchtlingsstatus und Ausweisung

Nach Angaben des Justizministeriums wurde dem 29-Jährigen der Flüchtlingsstatus im September 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen. Der entsprechende Bescheid war seit Oktober 2023 bestandskräftig.

Im Januar 2024 wurde der Mann aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Eine Abschiebung nach Eritrea kam nach Angaben des Ministeriums jedoch nicht zustande.

Keine Rückführungen nach Eritrea möglich

Nach Darstellung des justizministeriums sind Rückführungen nach Eritrea derzeit nicht möglich. Die dortigen Machthaber kooperierten nicht und stellten notwendige Reisedokumente nur aus,wenn Betroffene eine freiwillige Ausreise erklärten. Eine zwangsweise Passersatzbeschaffung sei für eritreische Staatsangehörige daher ausgeschlossen, teilte das ministerium mit.

Aussagen von Migrationsstaatssekretär Lorek

Bund prüft neue Wege für Abschiebungen

Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte, der Bund prüfe für solche Fälle neue Wege. „Die Bundesregierung setzt alles daran, auf internationaler ebene Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien ist das bereits gelungen,für Eritrea noch nicht“,sagte Lorek.

Mögliche Zentren im Nicht-EU-Ausland

Lorek verwies zudem auf Überlegungen des Bundesinnenministeriums. „Genau für Fälle wie diesen prüft der Bundesinnenminister deshalb auch die Möglichkeit, Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, wo abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern. Das unterstütze ich ausdrücklich“, sagte der Migrationsstaatssekretär.

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