Fallzahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bleiben hoch
Im Jahr 2024 ist die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in deutschland nach jahrelangem Anstieg nahezu konstant geblieben. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA), das am Donnerstag in Berlin das neue Bundeslagebild vorstellte, wurden 16.354 Fälle bei Kindern sowie 1.191 Fälle bei Jugendlichen erfasst. Die Zahlen liegen weiterhin über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt.
Opfer- und Tatverdächtigenzahlen
In den 16.354 Fällen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs wurden 18.085 Opfer registriert. Dies entspricht einem Rückgang von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg hingegen um 3,9 prozent auf 12.368.
Beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren verzeichnete die Polizei 1.191 Fälle, was einem Rückgang von 0,8 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Es wurden 1.259 Opfer erfasst, 1,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg um 6,8 Prozent auf 1.018.
Anstieg bei jugendpornografischen Inhalten
Die Anzahl der Fälle im Zusammenhang mit der Herstellung, verbreitung, dem Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Im Berichtsjahr 2024 wurde mit 9.601 Fällen ein Höchstwert erreicht, was einem Anstieg von 8,5 Prozent entspricht. Seit 2020 haben sich die Fallzahlen mehr als verdreifacht.
Im Gegensatz dazu sind die registrierten Straftaten im Bereich kinderpornografischer Inhalte und der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil von Minderjährigen gesunken.Dennoch bleibt die Zahl mit 42.854 Fällen bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und besitz von kinderpornografischen Inhalten weiterhin auf einem hohen niveau.
Altersstruktur der Tatverdächtigen
der Anteil der Minderjährigen, Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) und jungen Erwachsenen (21 bis 24 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist weiterhin hoch. Minderjährige stellen bei jugendpornografischen inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen.
Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der sogenannten „Selbstfilmenden“ zuzurechnen.Sie leiten kinder- und jugendpornografische Inhalte oft unbedacht an Gleichaltrige weiter. Viele handeln dabei ohne Bewusstsein für die strafrechtliche Relevanz sowie die persönlichen und sozialen Folgen ihres Handelns, insbesondere wenn inhalte in sozialen Medien geteilt werden.
Verlagerung ins Internet und neue Tatphänomene
Neben Straftaten mit Körperkontakt zwischen Tätern und Opfern, den sogenannten Hands-on-Straftaten, findet weiterhin ein großer Anteil der Delikte online statt.Das Internet bietet zahlreiche Tatgelegenheiten für Phänomene wie „Cybergrooming“, „Livestreaming“ und „Sextortion“.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch
Bundesinnenminister alexander Dobrindt (CDU) betonte, dass die Zahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen weiterhin auf einem inakzeptablen Niveau liegen. Jeder Täter müsse konsequent verfolgt werden. Um die Ermittlungen zu verbessern, werde die Speicherung von IP-Adressen eingeführt, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen.
Der Präsident des Bundeskriminalamts,Holger Münch,erklärte,dass die personellen Kapazitäten im Phänomenbereich erhöht und die technischen Fähigkeiten der Ermittler weiter ausgebaut wurden. Ziel sei es,Täter künftig noch schneller und effektiver zu identifizieren und kriminelle Strukturen zu zerschlagen.