Begrenzung des Anstiegs der Trassenpreise beschlossen
Die Bundesregierung hat sich auf eine Begrenzung des Anstiegs der Trassenpreise geeinigt. Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) erklärte am Freitag, dass sowohl Reisende im Fernverkehr als auch Unternehmen im Schienengüterverkehr von den Maßnahmen profitieren. Nach seinen Angaben wurde eine Übergangslösung für die Unterstützung des Schienenpersonenfernverkehrs gefunden, die Zeit für eine grundlegende Überarbeitung des Trassenpreissystems verschafft.
Fördermittel für Schienenverkehr
Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses wird eine Förderung in Höhe von 105 Millionen Euro für das laufende Jahr ausgezahlt. Für das Jahr 2026 befindet sich eine neue rechtssichere Förderrichtlinie in der Schlussabstimmung. Im Schienengüterverkehr sollen 2026 bundesmittel in Höhe von 265 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Förderung soll zusätzlich durch Mehreinnahmen aus Vertragsstrafen aus Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen verstärkt werden. Dabei handelt es sich vor allem um Zahlungen aus Zielverfehlungen von Qualitätskennzahlen.
Anpassung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll so geändert werden,dass der bei der Regulierung der Trassenentgelte anzusetzende Eigenkapitalzinssatz für die DB InfraGO AG auf 1,9 Prozent gesenkt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten.
auswirkungen auf die eisenbahnverkehrsunternehmen
Trassenentgelte werden von Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der schienenwege gezahlt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Unternehmen die Kostensenkung an die Kunden weitergeben. Dadurch sollen die Preise für Transporte im Schienengüterverkehr und die Fahrpreise im Schienenpersonenfernverkehr weniger stark ansteigen.







