Karlsruhe kippt Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

Krankenhaus (Archiv)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt

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Bundesverfassungsgericht kippt ‌Triage-Regelungen des‌ Infektionsschutzgesetzes

Entscheidung des Gerichts

Das⁤ Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, ‍teilte ​das⁣ Gericht‌ am ​Dienstag mit. Aufgrund fehlender‍ Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen wurden diese für nichtig erklärt.

Hintergrund der ‍Verfassungsbeschwerden

Die Verfassungsbeschwerden wurden von Fachärzten aus dem Bereich der Notfall- und Intensivmedizin eingereicht. Sie ⁢argumentierten, dass die Triage-Regelungen ihre Berufsfreiheit einschränkten.⁤ Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass der Eingriff in‍ die Berufsfreiheit⁤ nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei.Die angegriffenen Regelungen schränkten die ‍Therapiefreiheit ‌ein und beeinträchtigten die Berufsausübungsfreiheit der ⁣Ärzte.

Begründung des Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht stellte⁣ klar, dass die⁤ Triage-Regelungen nicht als Maßnahmen zur Eindämmung oder Vorbeugung übertragbarer⁣ Krankheiten angesehen werden können. Sie seien ​vielmehr als Pandemiefolgenrecht zu bewerten,das nicht​ unter die Gesetzgebungskompetenz‌ des Bundes falle.

Inhalt der ⁢Triage-Regelungen

Die Triage-Regelungen sollten im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten gelten. Sie regelten die Reihenfolge, in der Patienten ‌bei knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Kriterien⁢ wie Alter, Geschlecht oder Behinderungen sollten dabei keine Rolle spielen, sondern​ ausschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit.

Beschluss⁣ des Gerichts

Die entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgte mit sechs zu zwei Stimmen (Beschluss vom 23. September 2025 – 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23).

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