Reform des behindertengleichstellungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Bestandsbauten des Bundes sollen bis 2045 barrierefrei werden. Unternehmen müssen im Bedarfsfall mobile Rampen oder andere vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache soll eingerichtet werden. Zudem sollen Verfahren zur zertifizierung von Assistenzhunden vereinfacht werden.
Stimmen zur Reform
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte: „je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als gesellschaft.“ Sie betonte die Bedeutung der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes als Teil des Koalitionsvertrags.
Kritik vom Deutschen Institut für Menschenrechte
Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, kritisierte den Entwurf. Er bemängelte, dass die Privatwirtschaft nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werde und Maßnahmen nur auf Anfrage und im Einzelfall ergriffen werden müssten. Palleit betonte, dass Sanktions- und Klagemöglichkeiten im Entwurf minimal seien und das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos bleibe. Er forderte den Bundestag auf, den Entwurf nachzubessern und die Privatwirtschaft schrittweise zur Barrierefreiheit zu verpflichten.
Langfristige Auswirkungen
Palleit warnte, dass der Entwurf den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten für ältere Menschen und menschen mit Behinderungen weiterhin einschränken könnte. Er betonte, dass der Entwurf hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibe und langfristig unwirtschaftlich sei.











