Bundeskanzleramt will Schröder-Akten sichten

Gerhard Schröder (Archiv)
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Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen Akten sichten, die Altbundeskanzler Gerhard Schröder bei der Auflösung seines Kanzlerbüros im Bundestag im Juni 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben ließ. Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist nach Angaben eines Regierungssprechers im ersten Quartal 2026 vorgesehen

Sichtung von Akten aus dem Büro von Altkanzler Schröder geplant

Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen den Aktenbestand prüfen, den Altbundeskanzler gerhard Schröder bei der Auflösung seines Kanzlerbüros im Bundestag im Juni 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben ließ. Das Kanzleramt will dabei feststellen, ob sich darunter amtliche Dokumente befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Prüfung im ersten Quartal 2026

Vorgehen des Bundeskanzleramts

„Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen“, sagte ein Regierungssprecher dem Nachrichtenportal T-Online.Im Rahmen dieser Einsichtnahme soll geklärt werden, ob Akten mit amtlichem Charakter betroffen sind, die nach den gesetzlichen Vorgaben in das Bundesarchiv übernommen werden müssten.

Umgang mit Akten und Rolle der Friedrich-Ebert-Stiftung

vorherige Aufforderungen und Übergabe

Einer Aufforderung, 178 konkrete Akten zu übergeben, war das Büro von Gerhard Schröder bis zu seiner Auflösung über einen Zeitraum von rund drei Jahren nicht nachgekommen. Mit der Übergabe der Akten an die Friedrich-Ebert-Stiftung reagierte Schröder auch nicht auf wiederholte Bitten des Bundesarchivs. Dies geht aus schriftwechseln des Bundesarchivs mit Schröder hervor, aus denen T-Online zitiert.

Zugangsbedingungen für Forschung und Medien

Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unterliegt die Nutzung der übergebenen dokumente durch Forscher und Journalisten einem Zustimmungsvorbehalt Gerhard Schröders. Forscher und Medienvertreter benötigen damit seine Zustimmung, um Einsicht in die Akten zu erhalten.


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