Justizministerin will Schiedsverfahrensrecht modernisieren

Stefanie Hubig (Archiv)

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Künftig sollen Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zulässig sein, teilte das Haus von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) mit

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Gesetzentwurf zur modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Künftig sollen Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zulässig sein, wie das Ministerium von Stefanie Hubig (SPD) mitteilte.

Englische verfahren und Transparenz

Zudem soll es möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen soll ebenfalls gefördert werden.

stärkung des Justizstandorts Deutschland

Ministerin Hubig erklärte, deutschland sei als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren bereits gut aufgestellt, doch es gebe immer Raum für Verbesserungen. Ziel sei es, den Justizstandort Deutschland zu stärken und das Schiedsverfahrensrecht zu modernisieren. Besonders wichtig sei es, die Transparenz von Schiedsverfahren zu erhöhen, da Transparenz Akzeptanz schaffe.

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