Kritik an Zurückweisungen an der Grenze
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat den verschärften asylkurs der Bundesregierung und die Zurückweisungen an den deutschen Grenzen kritisiert.
Auswirkungen weiterer Gerichtsentscheidungen
Korbmacher erklärte, sollten weitere gerichtliche Entscheidungen zugunsten von Asylsuchenden ergehen, müssten Bundeskanzler und Innenminister überdenken, inwieweit sie ihre bisherige Haltung zu den Zurückweisungen weiterhin vertreten können.
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
Anfang Juni hatte das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist. Es handelte sich um die erste Entscheidung zu der Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
bewertung der Einzelfallentscheidung
Gerichtspräsident Korbmacher kritisierte die Einordnung von Dobrindt, der von einer Einzelentscheidung im vorläufigen Rechtsschutz gesprochen hatte.Dobrindt habe damit zum Ausdruck bringen wollen, dass diese Entscheidung nur für den konkreten Fall der drei Somalier von bedeutung sei und lediglich eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe.Laut Korbmacher sei dies jedoch nicht ganz korrekt.
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren erst- und letztinstanzlich zuständig,erklärte korbmacher. Die Politik habe dies bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen und abschließenden entscheidungen zu kommen. Dies wirke sich nun auf das Bundesinnenministerium aus. Aufgrund des fehlenden Rechtsmittels seien die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv zu prüfen.Die Berliner Richter hätten dies getan. Ein minister müsse die Entscheidung lesen und prüfen, ob er dennoch an seiner Auffassung festhalte, so Korbmacher.