GdP bewertet Staatstrojaner-Urteil als grundsätzlich positiv
Keine Einschränkung der Ermittlungsarbeit
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei durch das am Donnerstag verkündete Urteil des bundesverfassungsgerichts zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner nicht eingeschränkt.
Bewertung des Urteils durch die GdP
Der gdp-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei aus seiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten.Das Gericht bestätige die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit sowohl präventiver als auch strafprozessualer Überwachungsinstrumente für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die Online-Durchsuchung werde nicht grundlegend infrage gestellt, sondern sei lediglich aus formellen Gründen verfassungswidrig. Dies stelle einen formalen, aber durchaus lösbaren Mangel dar.
Wesentliche Ermittlungsinstrumente bleiben erhalten
Kopelke betonte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung weiterhin für die Verfolgung schwerer Kriminalität erlaubt seien und der Polizei ein wesentliches Ermittlungsinstrument sicherten. Gerade im Bereich schwerer Straftaten sei der Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für die erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich. Damit bleibe sichergestellt, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten moderne Ermittlungsbefugnisse eingesetzt und kriminelle Aktivitäten auch im digitalen Raum wirksam verfolgt werden könnten.
Einschränkungen betreffen nur geringfügige Kriminalität
Die Nichtigkeit betreffe laut Kopelke nur „kleinere Kriminalität“ und sei deshalb zu verkraften. Die Quellen-TKÜ sei in den vergangenen Jahren vor allem bei Ermittlungen zu Drogenkriminalität eingesetzt worden.Dies sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin möglich.