Anklage wegen terrorismusfinanzierung
Die Bundesanwaltschaft hat am 20. März vor dem staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen deutsch-polnischen Staatsangehörigen erhoben.Ihm werden Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten vorgeworfen. Dies teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit.
Vorwürfe und Anklagepunkte
Laut Anklageschrift soll der Verdächtige mindestens seit Mai 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen haben. Er soll anonym eine Plattform betrieben haben, auf der er Namenslisten, todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlichte.
Finanzierung durch Kryptowährungen
Dem Angeklagten wird zudem vorgeworfen, Spenden in Kryptowährung eingefordert zu haben. Diese sollten als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen dienen. Die Plattform soll auch sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer enthalten haben. Mit seinen Aufrufen zu Anschlägen wollte der Verdächtige offenbar die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland destabilisieren.
Festnahme und Untersuchungshaft
Der Verdächtige wurde am 10. November 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.



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