„Entlastungsprämie“ soll für Aufstocker nicht angerechnet werden

Agentur für Arbeit (Archiv)

Die geplante steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro soll auch an Empfänger der Grundsicherung ausgezahlt werden können, sofern sie Einkünfte aus Arbeit haben

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Geplante Prämie für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollen eine steuerfreie Prämie von bis ‍zu 1.000 Euro erhalten⁤ können.Diese Prämie ⁣soll ⁢auch ⁣an empfänger ⁣der geplanten Grundsicherung ausgezahlt‌ werden, sofern sie Einkünfte aus ⁢bezahlter Arbeit haben. ‌Dies ‍geht aus einem gesetzentwurf der‌ Koalitionsfraktionen von Union und SPD hervor, der im Bundestag beschlossen werden soll. Die „Welt“ berichtete darüber in ihrer Mittwochausgabe.

Hintergrund der Regelung

Die‍ Grundsicherung soll ab Juli das Bürgergeld ablösen und betrifft Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch⁣ (SGB)​ II.Der Gesetzentwurf stellt⁣ sicher, dass Prämien, die Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn​ zahlen, nicht ‌als Einkommen bei‌ Beziehern​ von Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Somit⁤ können Grundsicherungsempfänger die ​Prämie​ zusätzlich und ⁤ohne Abzüge erhalten.

Stellungnahmen von Union und SPD

Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher ‍der Union im Bundestag, erklärte, dass die Regelung sachlich begründet sei.Er verwies ⁣auf die‍ Corona-Hilfe und ‍die Inflationsausgleichsprämie, die ähnlich ausgestaltet waren. Auch das SPD-geführte Finanzministerium ⁢betonte das Vorbild‌ der Inflationsausgleichsprämie, die zwischen 2022 und 2024 steuer- und⁤ sozialabgabenfrei war​ und bei aufstockern nicht als Einkommen angerechnet wurde.

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