Drohnenschwarm: Behörden verdächtigen russische Schattenflotte

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<h3>Ermittlungen zu Drohnenschwarm über Schleswig-Holstein</h3> Deutsche Behörden untersuchen nach Sichtung eines Drohnenschwarms Ende September in Schleswig-Holstein eine mögliche Verbindung zu einem verdächtigen russischen Transportschiff

Ermittlungen zu Drohnenschwarm über Schleswig-Holstein

Deutsche Behörden verfolgen im Zusammenhang mit einem Drohnenschwarm, der Ende September über schleswig-Holstein gesichtet wurde, eine Spur zu einem verdächtigen Transportschiff. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“.

Verdächtiger Frachter im Seegebiet vor Kiel

Bei dem schiff handelt es sich um einen etwa 100 Meter langen Frachter, der zum Zeitpunkt der Drohnensichtungen im großraum Kiel im angrenzenden Seegebiet der Ostsee unterwegs war. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen deuten das Fahrverhalten sowie Rahmen- und Standortdaten darauf hin, dass eine Verbindung zwischen den Drohnen und dem Schiff bestehen könnte. Zudem erfülle der Frachter die technischen Voraussetzungen, um auch größere Spionagedrohnen starten und landen zu lassen.

Schiff unter Karibik-Flagge und Nähe zum Geschehen

Das verdächtige Schiff fährt unter der Flagge eines Karibikstaats und hielt sich während der Drohnensichtungen auffällig nahe am Ereignisort auf, blieb jedoch außerhalb deutscher Hoheitsgewässer.Der Abstand zwischen dem Frachter und den Drohnen betrug jeweils mehrere Dutzend Kilometer.

Weiterfahrt nach Russland und mögliche Verbindung zur Schattenflotte

Nach der Passage der Kieler Förde setzte der Frachter seine Fahrt in östlicher Richtung fort und lief wenige Tage später einen Hafen in Russland an. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Schiff zur sogenannten russischen schattenflotte gehören. Diese Flotte ist wiederholt durch hybride Aktivitäten aufgefallen,darunter der Einsatz von Spionagetechnik an Bord oder die Beschädigung von Unterseekabeln in der Ostsee. Die Besatzung des verdächtigen Transportschiffs bestand laut „Spiegel“ überwiegend aus russischen Staatsangehörigen. Der Eigentümer des Schiffes soll in einem baltischen Land ansässig sein.


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