Hohe Wohnkostenbelastung für Studierende in Deutschland
Studierende in Deutschland, die einen eigenen Haushalt führen, geben im Durchschnitt 54 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus. Dies geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor, basierend auf der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen der Gesamtbevölkerung bei 24 Prozent.
Unterschiede bei Wohnformen
Alleinlebende Studierende sind mit 56 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten besonders stark belastet. Studierende,die mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenleben,geben 49 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. Insgesamt liegt der anteil der wohnkosten für alle Studierenden bei 32 Prozent, was über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt.
Überbelastung durch Wohnkosten
Nach Definition der europäischen Statistikbehörde Eurostat gelten Haushalte als überbelastet, wenn ihre Wohnkosten mehr als 40 prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Im vergangenen Jahr traf dies auf 65 Prozent der Studierenden mit eigener Haushaltsführung zu. Bei alleinlebenden Studierenden lag der anteil bei 66 Prozent. Insgesamt waren 28 Prozent aller Studierenden von einer Überbelastung betroffen, während der Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 11 Prozent lag.
Einkommenssituation der Studierenden
Viele Studierende verfügen über ein geringes Einkommen, da sie sich in einer Ausbildungsphase befinden. Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung hatte ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 963 Euro pro Monat. 45 Prozent ihrer Einkünfte stammen aus Erwerbstätigkeit, 29 Prozent aus privater Unterstützung, 14 Prozent aus BAföG-Leistungen oder Stipendien und 12 Prozent aus sonstigen Einkünften.
Für alle Studierenden betrug der Anteil des Erwerbseinkommens 43 Prozent. 15 Prozent des Einkommens kamen aus privater unterstützung, 12 Prozent aus BAföG-Leistungen und 29 Prozent aus sonstigen Einkünften wie Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.



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