Union kritisiert Klage der Grünen
Die Union hat die Klage der Grünen-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht als Sabotage bezeichnet. In der Organklage geht es um den Plan der Koalition, die Entscheidung über „sichere Herkunftsstaaten“ von der Bundesregierung statt vom Bundestag treffen zu lassen.
Reaktionen der unionspolitiker
Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass Innenminister Dobrindt die Migrationswende vorantreibe, während die Grünen versuchten, diese zu sabotieren. Er bezeichnete das Vorgehen der Grünen als „verantwortungslos und realitätsfern“.
Unionsfraktionsvize Günter Krings betonte, dass sich an den Entscheidungen nichts ändere. Die Bundesregierung schütze das grundrecht auf Asyl, indem sie sichere Herkunftsländer einfacher benennen könne. Dies solle zu einer Entlastung der Behörden und schnelleren Verfahren führen.
Hintergrund der Klage
die Bundesregierung plant, künftig per Verordnung zu entscheiden, welche Herkunftsstaaten als „sicher“ gelten. Diese Einstufung führt dazu, dass Asylanträge regelmäßig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden und Betroffenen nur eine Woche bleibt, um zu klagen. Bisher entschied der Bundestag über die Einstufung.
Die Grünen berufen sich in ihrer Klage auf Artikel 16a des Grundgesetzes. Dieser sieht vor, dass die Bestimmung sicherer Staaten durch ein Gesetz erfolgen muss, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.











