Bundesverwaltungsgericht hebt verbot des Magazins „Compact“ auf
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben. Nach Ansicht der Richter ist das Vereinsgesetz zwar grundsätzlich auch auf eine GmbH anwendbar, die vom Innenministerium angeführten Äußerungen des Magazins erreichten jedoch nicht die notwendige Schwelle für ein Verbot.
Kritik des Gerichts am Magazin
Das Gericht äußerte zugleich deutliche Kritik an dem von Jürgen Elsässer herausgegebenen Magazin. So verstoße das unkritisch verbreitete Remigrationskonzept gegen die Menschenwürde. Zudem sei „Compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung.
Begründung der Entscheidung
Die Richter machten deutlich, dass ein Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes möglich gewesen wäre, wenn „Compact“ noch weitergehende, krassere Texte verbreitet hätte. Die vorgelegten Beispiele reichten dafür jedoch nicht aus. Manche Äußerungen könnten auch als „überspitzte Kritik“ gewertet werden. Polemische Machtkritik sei zudem von der Meinungsfreiheit gedeckt.
hintergrund des Verbots
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH sowie einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Das Magazin wurde als „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots bereits im August 2024 teilweise ausgesetzt.seitdem erschien „compact“ wieder.Nun wurde auch im Hauptsacheverfahren das Verbot aufgehoben.