Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile zur Auskunftspflicht der Schufa über Scorewerte aufgehoben und die Fälle zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Gründe der Aufhebung
Der BGH teilte am Mittwoch mit,die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts reichten nicht aus,um die Verurteilung der Schufa zur Auskunftserteilung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu rechtfertigen.
Das Gericht stellte fest,dass die Voraussetzungen für eine automatisierte Entscheidungsfindung,die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt,nicht ausreichend geprüft worden seien.
verfahrensverlauf und weitere Schritte
Klage und frühere Instanzen
Die Kläger hatten die Schufa auf Auskunft über die Berechnung ihrer Scorewerte und auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verklagt.
Die Landgerichte hatten die Anträge abgewiesen. Das Berufungsgericht entschied teilweise zugunsten der Kläger.
wiederaufnahme des Verfahrens
Im wiedereröffneten Berufungsverfahren sollen die Kläger die Möglichkeit erhalten, Mängel in ihren Klageanträgen zu beheben.
Das Berufungsgericht muss dann die fehlenden Feststellungen zum anspruchsgrund treffen und über die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.
Hintergrund
In dem Verfahren geht es um das alte Scoring-Verfahren der Schufa.Seit März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll.
Der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.







Schreibe einen Kommentar