Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zum drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen. Der Fall wird aufgrund seiner besonderen Bedeutung behandelt.
verdacht auf Sprengstoffexplosion
Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Dies teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit.
Details zum Vorfall
Am Abend des 4. August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne gefunden. Diese war mit professionellem sprengstoff und einem Zünder ausgestattet. Eine Frachtmaschine musste aufgrund des Vorfalls durchstarten und kollidierte in der Luft mit einem Gegenstand, der mutmaßlich eine weitere Drohne war.
Auswirkungen auf die Sicherheit
Der Vorfall stellt einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland dar. Er könnte die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen, so der Generalbundesanwalt.
Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt
Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.



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