BGH bestätigt Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme
Im Verfahren gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme im Gefängnis in Burg hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe
Das Landgericht Stendal hatte den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Den Verletzten wurden zudem Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zuerkannt.
Tathergang in der Justizvollzugsanstalt Burg
Am 12. Dezember 2022 hatte der Angeklagte versucht, aus der Justizvollzugsanstalt burg zu fliehen, in der er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer Delikte verbüßte. Dabei nahm er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen der Beamten freigelassen hatte, konnte der andere Beamte bei einem Fluchtversuch entkommen.Daraufhin gab der Angeklagte sein Vorhaben auf.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Die Revision der Staatsanwaltschaft, die die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandete, wurde als unbegründet verworfen. Das Landgericht hatte argumentiert, dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg entsprochen werde. Auch die Revision des Angeklagten bezüglich der Adhäsionsentscheidung wurde mit Ausnahme einer formalen Ergänzung als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 15. Mai 2025 – 6 StR 349/24).