Bericht: Ermittler hatten Kamera vor Haustür von CSD-Attentäter

Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026

Die Sicherheitsbehörden überwachten den mutmaßlichen Attentäter des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) bis kurz vor der Tat

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Überwachung des mutmaßlichen Attentäters

Die Sicherheitsbehörden überwachten den mutmaßlichen Attentäter des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) bis kurz vor der Tat. Nach Recherchen von NDR,WDR und „Süddeutscher Zeitung“ installierten Ermittler des Berliner Landeskriminalamts (LKA) eine verdeckte Kamera am Hauseingang des als Gefährder eingestuften Abdul B.

Details zur Überwachung

Die Kamera zeichnete am samstagabend um 20:58 Uhr auf, wie der 22-Jährige seine Wohnung verließ. Kurz darauf soll er mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gefahren sein. Dabei kam eine Frau ums Leben, mehr als 20 Menschen wurden verletzt.

Risikoeinschätzung und Überwachungsmaßnahmen

Abdul B.war Wochen vor dem Anschlag vom Risikobewertungssystem RADAR-iTE des Bundeskriminalamts (BKA) als „hochrisikoperson“ eingestuft worden. Seit Januar 2026 galt er offiziell als Gefährder. Sein Mobiltelefon und seine Internetkommunikation wurden überwacht, zeitweise auch durch Observationsteams. Diese stellten jedoch keine Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes Attentat fest, weshalb die persönliche Überwachung zurückgefahren wurde. Technische Überwachungsmaßnahmen, wie die kamera vor seiner Wohnung, blieben bestehen.

diskussion im Terrorismusabwehrzentrum

Abdul B. wurde mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) besprochen. Sicherheitsbehörden sahen aufgrund seiner Radikalisierung, seiner versuchten Ausreise zum „Islamischen Staat“ und seiner kriminellen Vorgeschichte eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine erneute Ausreise oder einen Anschlag. Im Mai 2026 kam er aus der Untersuchungshaft frei. Das Gericht verwies auf die bereits verbüßte Haftzeit und die Möglichkeit einer Vorbewährung unter strengen Auflagen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Polizeieinsatz im Juli

Anfang Juli löste Abdul B. einen Polizeieinsatz aus, nachdem Überwachungsmaßnahmen ergaben, dass er einen pistolenähnlichen gegenstand am hosenbund trug. Eine Wohnungsdurchsuchung ergab, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelte.

Die Recherchen zeigen, dass Abdul B. den Behörden bekannt und intensiv beobachtet wurde. Hinweise auf die konkrete vorbereitung des Anschlags lagen den Ermittlern jedoch nicht vor.

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