Behandlungsfehler: Zahl der Verdachtsfälle erreicht Rekordwert

Krankenhausbett (Archiv)

Die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnete im vergangenen Jahr eine Rekordzahl an Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler

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Rekordzahl an Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler bei der TK

Die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnete im vergangenen Jahr eine Rekordzahl an Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler. Wie die Versicherung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mitteilte,meldeten sich 2025 insgesamt 7.540 Versicherte mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Dies entspricht einem Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Ergebnisse der Überprüfungen

Laut TK erhärtete sich etwa jeder dritte Fall im Rahmen der Überprüfung so weit, dass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren einleiten konnten. Die Krankenkasse geht zudem von einer erheblichen Dunkelziffer unentdeckter Fälle aus.

Forderungen nach einer offenen Fehlerkultur

TK-Vorstandsvorsitzender jens Baas fordert angesichts der Zahlen eine offene Fehlerkultur im Gesundheitswesen. „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können“, erklärte Baas. Fehler würden „bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen“.

Verteilung der Verdachtsfälle

Im Jahr 2025 entfielen 29 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf chirurgische Eingriffe.Zahnmedizin und Kieferorthopädie folgten mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit elf Prozent. Diese drei Fachrichtungen decken zusammen mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle ab.

Vorschläge für ein zentrales Melderegister

Baas spricht sich für ein zentrales Melderegister aus. Derzeit führen Ärztekammern, der Medizinische Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, was laut Baas den Überblick über die Gesamtlage erschwert. Er fordert zudem eine meldepflicht für alle Gesundheitseinrichtungen.

Hinweise auf strukturelle Schwächen

TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen weist auf eine strukturelle Schwäche hin: „Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen.“ Dennoch sollten Versicherte keine Scheu haben, ihrer Krankenkasse einen Verdacht zu melden, so Petersen.“Je nach Verlauf des Verfahrens lassen sich die Erfolgsaussichten und das Risiko einer klage wesentlich besser einschätzen.“

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