Bamf: Drei Somalier erhalten nach Gerichtsbeschluss Asylverfahren

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)

Drei Somalier, die Anfang Juni ihre Einreise nach Deutschland gerichtlich erstritten, erhalten Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren

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Drei Somalier erhalten Anspruch auf Asylverfahren in Deutschland

Nach Angaben von Pro Asyl haben drei Somalier, die Anfang Juni ihre Einreise nach Deutschland gerichtlich durchgesetzt hatten, Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren. „Es gibt einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“, erklärte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Bundesamt habe die Betroffenen angehört und entschieden, die Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. kopp betonte,dies sei das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Besonderheiten bei den Asylverfahren

Kopp erläuterte,dass die minderjährige Somalierin nicht unter die sogenannten Dublin-Regeln falle. Diese besagen, dass Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Land stattfinden müssen, in dem Asylsuchende erstmals europäischen Boden betreten. Bei den beiden jungen Männern lägen laut Kopp gewichtige Gründe vor, die einer Überstellung in ein anderes land entgegenstehen. Zudem hätten Polen und Litauen klargestellt, dass sie sich nicht zuständig fühlten.

Hintergrund der entscheidung

laut Pro Asyl sei die Entwicklung nicht überraschend. Die Schutzsuchenden hätten eine lange Leidenszeit hinter sich, darunter Gewalterfahrungen auf der flucht, illegale Zurückweisungen an der deutsch-polnischen grenze sowie Verleumdungen aus rechten Kreisen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 2. Juni festgestellt, dass die Zurückweisung der drei Somalier bei einer Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne Klärung, welcher EU-Staat für die Asylanträge zuständig ist, dürften die Betroffenen nicht abgewiesen werden. Kopp zufolge stellt diese Entwicklung die Entscheidung von Alexander Dobrindt aus dem Frühjahr infrage, an den deutschen Außengrenzen auch Asylbewerber zurückzuweisen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte diese praxis bereits als europarechtswidrig eingestuft. Dennoch werde laut Kopp an dieser Praxis festgehalten.

Stellungnahmen der Behörden

Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie des Bundesinnenministeriums wollten sich auf Anfrage nicht zu laufenden Gerichtsverfahren oder Einzelfällen im Asylverfahren äußern.

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