Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts
Das italienische Kassationsgericht in Rom hat entschieden, dass griechische Angehörige von NS-Opfern die Vollstreckung in deutsches Vermögen erreichen können. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung aufmerksam, ist jedoch nicht an dem Verfahren beteiligt und kommentiert es nicht, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amtes dem „Spiegel“ mitteilte.
Zwischenurteil im Vollstreckungsverfahren
Das Urteil betrifft ein Vollstreckungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG. Der Kassationsgerichtshof wies eine Revision der Deutschen bahn zurück,die die Einstellung der Zwangsvollstreckungsverfahren erreichen wollte. Hintergrund ist ein Massaker der SS im juni 1944 im griechischen Dorf Distomo, bei dem 218 Menschen ermordet wurden.
Reaktion der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn erklärte, dass das Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof in Rom die Frage betraf, ob das italienische Gesetz über den Entschädigungsfonds zur einstellung der Zwangsvollstreckung führe. Das Gericht wies die beantragte Einstellung zurück, was jedoch nicht die Zulässigkeit von Pfändungen von DB-Vermögen in Italien zur Folge habe. Darüber entscheide der Ausgang zweier noch laufender Verfahren am Landgericht Rom.
rechtslage und laufende Verfahren
In beiden Einspruchsverfahren hat das Landgericht Rom der Deutschen Bahn in erster Instanz Recht gegeben. Die Begründung lautet,dass die Deutsche Bahn eine vom Bund getrennte Rechtspersönlichkeit sei und deshalb nicht für Schulden des Bundes haften könne. Das Verfahren der Angehörigen der NS-Opfer aus Distomo läuft seit mehreren Jahren. Nachdem sie in Griechenland keine Zwangsvollstreckung erreichen konnten,zogen sie in Italien vor Gericht,wo ihre Eigentumsrechte anerkannt wurden.



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