BDK-Vorsitzender begrüßt geplante Gesetzesverschärfung
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Gesetzes bei Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte, Polizisten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe begrüßt. Die Ankündigungen von Stefanie Hubig und Alexander Dobrindt kurz vor der Silvesternacht seien ein wichtiges Signal, sagte Peglow dem Redaktionsnetzwerk DeutschlandBDK-Vorsitzender peglow begrüßt geplante Strafverschärfung
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des strafrechts bei Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte, Polizisten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe begrüßt.
Er sprach von einem wichtigen Signal kurz vor der Silvesternacht. Die Ankündigungen von bundesratsvizepräsidentin Stefanie Hubig und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt seien vor diesem Hintergrund bedeutsam, sagte Peglow dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angriffe auf einsatzkräfte als Teil des einsatzalltags
Peglow verwies auf die Entwicklung der Fallzahlen. Diese zeigten aus seiner Sicht, dass Angriffe auf Einsatzkräfte kein Ausnahmefall mehr seien, sondern zum Einsatzalltag gehörten. Wer Polizistinnen und Polizisten angreife, greife den Rechtsstaat an, so Peglow. Ein solcher Angriff müsse spürbare Konsequenzen haben.
Erhöhte Mindeststrafe soll Verfahren beeinflussen
Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe
Die geplante Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe von drei auf sechs Monate bewertete der BDK-Chef als mehr als eine symbolische Verschärfung. Die Änderung schränke den Spielraum für die Einstellung von Verfahren und für milde sanktionen deutlich ein, sagte er dem RND.
Auswirkungen auf Anklagen und Bewährung
Nach den Worten peglows erhöht die höhere Mindeststrafe den Druck auf die Strafverfolgungsbehörden, Anklage zu erheben. Zudem führe sie dazu, dass Freiheitsstrafen nicht mehr ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Damit verändere sich die rechtliche Bewertung solcher Taten spürbar. Dies entspreche den Erwartungen der einsatzkräfte.
Forderung nach funktionierendem Rechtsstaat
Begrenzte Abschreckungswirkung höherer Strafrahmen
Peglow machte gleichzeitig deutlich, dass ihm die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen. Höhere Strafrahmen allein hätten nur eingeschränkt eine abschreckende Wirkung, insbesondere bei spontanen Taten sowie bei Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, erklärte er.
Bedeutung schneller Verfahren
entscheidend sei, dass der Rechtsstaat funktioniere, sagte der BDK-Vorsitzende dem RND. Schutz für Einsatz- und Rettungskräfte entstehe nicht durch Gesetzesüberschriften, sondern durch schnelle Ermittlungen, konsequente Anklagen und zeitnahe Urteile. Wenn Verfahren im Sand verliefen, verliere das Strafrecht seine Wirkung, unabhängig von der Höhe der Strafe. Symbolpolitik helfe den Einsatzkräften nach seiner Auffassung nicht.











