Bundesregierung will Wolf in Bundesjagdgesetz aufnehmen
Die Bundesregierung plant, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vorgelegt hat.
Der Entwurf betont den präventiven Herdenschutz als zentrales Instrument zum Schutz von Weidetieren. Die Finanzierung von Zäunen und Herdenschutzhunden soll weiterhin unterstützt werden.
Bestandsmanagement in Regionen mit hoher Wolfsdichte
Durch die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen können. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz als unzumutbar gilt, etwa in der alpinen Region, ist eine entnahme von Wölfen zur Vermeidung von Weidetierrissen vorgesehen.
Alois Rainer erklärte, die Weidetierhaltung sei das Herzstück der Kulturlandschaft und der Wolf sei längst Teil des Alltags geworden.Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz würden klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit geschaffen.
Regionale Managementpläne und Jagdzeit
Möglichkeiten der Länder
Der gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements erhalten. In Regionen mit hohen Wolfszahlen können sie Managementpläne aufstellen, um die Zahl der Wölfe zu regulieren.
vorgesehene Jagdzeit und Evaluierung
Vorgesehen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober. Die Bundesregierung will dem Bundestag nach fünf Jahren berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben.











