Justizministerium legt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vor

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)
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Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter zur Speicherung vergebener IP-Adressen für drei Monate verpflichten soll. Ziel ist die bessere Aufklärung von Straftaten im Internet

Bundesjustizministerium ‌legt Gesetzentwurf‌ zur Speicherung von IP-Adressen vor

Das bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf ⁢vorgelegt, der internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen⁤ für drei Monate zu speichern. Ziel ist nach Angaben des Ministeriums, die​ Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern.

Geplante Speicherpflicht und neues Ermittlungsinstrument

der Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter ⁢die IP-Adressen ihrer Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahren. ‍Dadurch sollen digitale Spuren länger ‌verfügbar ⁣bleiben und Ermittlungen erleichtert werden.

zudem enthält der Gesetzentwurf ein neues Ermittlungsinstrument, die sogenannte Sicherungsanordnung. Sie soll⁢ es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten ⁢für drei Monate sichern müssen.

Aussagen von Bundesjustizministerin Hubig

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, Kriminalität im Internet müsse wirksamer bekämpft werden, da Täter oft ungestraft davonkämen. Dies gelte insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. Die Speicherung ⁣von IP-Adressen könne den Ermittlern nach ⁤ihren Angaben entscheidend helfen, da digitale Spuren ‌so auch später noch ⁣verfolgt werden könnten, wenn⁣ dies für die Aufklärung⁤ einer Straftat erforderlich sei.

Erleichterung‌ der Funkzellenabfrage und weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf sieht außerdem⁣ eine Erleichterung​ der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 30. Januar 2026 Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.


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