Einleitung
das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium drängt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), zusätzlich zur geplanten Steuerreform die sogenannte kalte Progression im Jahr 2027 abzubauen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf ein Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Steffen an seinen Amtskollegen im finanzressort, Rolf Bösinger.
Forderungen des Wirtschaftsministeriums
Abbau der kalten Progression
In dem Brief heißt es: „Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst. Ergebnis ist eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“. Steffen fordert, alle Eckwerte des Tarifs entsprechend dem von Steffens Haus zu erstellenden siebten Steuerprogressionsbericht anzupassen. Die Veröffentlichung dieses Berichts ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Zudem regte Steffen an, über einen automatischen Mechanismus zum Ausgleich der Inflation (sog. „tarif auf Rädern“) zu diskutieren. Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Steuerreform sei der Abbau der kalten Progression nur ansatzweise enthalten.
Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen
Steffen verlangt Entlastungen für kleinere und mittlere Unternehmen, die als Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen. Er fordert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung und des sogenannten Optionsmodells. Diese gesetzlichen Anpassungen sollten ab dem Jahr 2027 gelten und parallel zum einkommensteuerreformgesetz in Kraft treten.
Weitere Prüfungen
Darüber hinaus regte Steffen an,im Rahmen einer größeren Steuerstrukturreform eine deutliche Anpassung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz sowie eine Abschaffung des rest-Solidaritätsbetrags zu prüfen.
Erwartung an die Steuerpolitik
Das Wirtschaftsministerium äußert die Erwartung, dass die Steuerpolitik die Wachstumsagenda der Bundesregierung durch gezielte Entlastungen flankiert. Zusätzliche Belastungen, insbesondere im rahmen der direkten Besteuerung, seien abzulehnen. Höhere grenzsteuersätze am oberen Ende der Einkommensverteilung dürften wegen der bereits hohen Belastung und entsprechender Reaktionen mittelfristig nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen. Progressionsbedingte Belastungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Preissteigerung seien zu vermeiden.



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