„Wer bestellt, bezahlt“: Bund und Länder beschließen Finanzreform

Olaf Lies

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den Finanzfluss neu zu ordnen. Ab dem 1. September gilt stärker das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Kanzleramt

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Einleitung

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt,den Finanzfluss neu zu ordnen. Ab dem 1. September gilt das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“, erklärte bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

neues Finanzierungsprinzip

Der Beschluss zur sogenannten „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Lasten für Länder und Kommunen über 200 Millionen Euro pro Jahr 80 Prozent der Kosten übernimmt. Diese Regelung soll den Kommunen bereits im kommenden Jahr Entlastungen von rund drei Milliarden euro bringen.

Infrastruktur und Rechtsstaat

merz verwies auf das geplante „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das Genehmigungsverfahren für große Projekte beschleunigen soll. Zudem wurde der „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen, der Investitionen in Digitalisierung und Personal vorsieht. Geplant sind 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte.

Rentenversicherungsreform

Der Kanzler betonte die Bedeutung der Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket. Die Umsetzung der Empfehlungen soll in den kommenden Wochen konkretisiert werden.

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