Warken will mit Notfallreform Milliarden einsparen

Notfallaufnahme (Archiv)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant eine Notfallreform, um Notaufnahmen zu entlasten und Milliarden einzusparen

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Gesetzentwurf ⁢zur Entlastung von Notaufnahmen und‍ Rettungsdiensten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken⁤ (CDU) ⁢plant​ eine Reform, um Notaufnahmen und ⁣Rettungsdienste in ⁣Deutschland zu entlasten und Milliarden im​ Gesundheitswesen ⁢einzusparen. ‌Dies geht⁢ aus einem⁤ Referentenentwurf des Ministeriums​ hervor, über den​ die „Frankfurter Allgemeine⁣ Zeitung“⁣ berichtet. Der Entwurf wurde am Mittwochabend in die Ressortabstimmung mit⁢ anderen ministerien eingebracht.

Verpflichtende Ersteinschätzung und neue Notfallzentren

Kern der Reform ist​ eine verpflichtende telefonische oder‍ persönliche‌ medizinische Ersteinschätzung, um echte Notfälle zu erkennen‌ und den Missbrauch von Notfalleinrichtungen zu verringern. Patienten können die Notaufnahme weiterhin ohne Termin⁤ aufsuchen. Wer jedoch zuvor die kassenärztliche Notfallnummer 116117 anruft und einen Nachweis vorlegt,soll in der Regel schneller behandelt werden als Patienten ohne Ersteinschätzung.

Geplant ist der bundesweite ⁤Aufbau ⁣sogenannter Integrierter Notfallzentren (INZ), ⁢die ‌von Kliniken und niedergelassenen Ärzten gemeinsam betrieben ⁣werden und ⁣rund um die Uhr⁣ geöffnet sind. Dort sollen Patienten je nach Dringlichkeit entweder in der Notaufnahme oder in einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung versorgt werden. Falls⁤ kein Notfall vorliegt,ist auch eine Verweisung in die Regelversorgung⁢ möglich.

Ziele und erwartete Einsparungen

Ziel der Reform ist es, echte Notfälle schneller zu ⁢erkennen und zu behandeln sowie Bagatellfälle telefonisch, telemedizinisch oder in der regulären Versorgung zu betreuen. Nach Angaben der Zeitung gehört etwa ein‌ Drittel ⁣der Patienten in Notaufnahmen‌ nicht dorthin.

Die⁢ Reform sieht vor, die Notrufnummern 112 und 116117 digital zu vernetzen.‍ Die Ersteinschätzung​ soll bundesweit einheitlich erfolgen, um patienten direkt ‍an die richtige Stelle weiterzuleiten.Laut entwurf könnten‌ so jährlich⁤ rund 1,21 Millionen Notdienstfälle und 2,3 Milliarden‌ Euro eingespart werden.

Für die Digitalisierung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten sind jährlich 225 ⁣Millionen ⁢Euro aus dem⁣ Sondervermögen‌ für Infrastruktur⁣ vorgesehen.

Neuregelung der ​rettungsdienste

Die Rettungsdienste ⁤sollen ihre Leistungen ‌künftig als eigenständiger Bereich im Sozialgesetzbuch 5 ‌abrechnen können und ​nicht mehr‌ nur als Fahrtkostenersatz.Dadurch könnten ⁣Patienten von bisher⁤ hohen Eigenanteilen – bis zu 2.000 Euro pro ​Einsatz – entlastet werden.

Im ersten Jahr rechnet das Ministerium ​mit Einsparungen⁤ von knapp 300 Millionen euro, langfristig mit‍ mehr als einer Milliarde Euro jährlich. Den größten Spareffekt erwartet das‌ Ministerium durch die Weiterverweisung von Patienten aus ​den Rettungsleitstellen an die ambulante kassenärztliche ‍Versorgung – bis zu⁤ 700 Millionen ​Euro pro Jahr. Weitere Einsparungen⁢ werden im Rettungstransport und durch die Verringerung von Notarzteinsätzen erwartet.

Zusätzliches Einsparpotenzial

Der entwurf sieht ein weiteres Sparpotenzial von‌ über einer Milliarde Euro⁤ jährlich, wenn Folgekosten wie stationäre ‌Behandlungen nach nicht bedarfsgerechten Rettungseinsätzen berücksichtigt werden. Die ‍Befassung des⁤ Bundeskabinetts mit⁤ dem Gesetzentwurf ist für‍ Anfang kommenden Jahres geplant.

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