Verteidigungsministerium plant Lockerung der Meldepflicht
Das Verteidigungsministerium beabsichtigt, die Meldepflicht für Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, gesetzlich zu lockern. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes sieht vor, diese Regelung künftig auf den Spannungs- und Verteidigungsfall zu beschränken. Dies teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur mit.
Rechtswidrigkeit der bisherigen Vorschrift
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das von der Linken in Auftrag gegeben wurde, hatte zuvor die Rechtswidrigkeit der bisherigen Verwaltungsvorschrift festgestellt, die die Meldepflicht außer Kraft gesetzt hatte. „Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten“, sagte die Sprecherin des Ministeriums. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei jedoch bereits vorgesorgt. Die mutmaßlich rechtswidrige Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte müsse derzeit nicht eingeholt werden, so die Sprecherin.



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