Verfassungsschutz: AfD gesichert rechtsextremistisch

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Der Verfassungsschutz bewertet die AfD jetzt offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung

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Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dies teilte die Behörde am Freitag mit. Zuvor galt die Partei lediglich als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Entscheidung zur Hochstufung begründete der Verfassungsschutz mit der „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Im Rahmen der Prüfung hätten sich Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet.

Ethnisch-abstammungsmäßiges volksverständnis als zentrale Kritik

Der Verfassungsschutz kritisiert insbesondere das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei.Dieses Verständnis ziele darauf ab, bestimmte bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.

Konkret betrachtet die AfD laut Verfassungsschutz deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines ethnisch definierten deutschen Volkes. Dieses ausgrenzende Volksverständnis bilde die ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen.Dadurch würden diese pauschal diffamiert, verächtlich gemacht und irrationale Ängste sowie Ablehnung ihnen gegenüber geschürt.

bundesinnenministerin Faeser bestätigt neutrale Prüfung

Bundesinnenministerin nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Bewertung als „klar und eindeutig“. Die völkische haltung der AfD zeige sich insbesondere in rassistischen Äußerungen gegenüber Zugewanderten und Muslimen. Dies widerspreche klar der im Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürdegarantie.Faeser betonte zudem, dass die neue Einstufung das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung sei, die in einem 1100-seitigen Gutachten dokumentiert wurde. Politische Einflüsse auf das Gutachten habe es nicht gegeben.

Weiterführender Kontext

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ermöglicht es den Verfassungsschutzbehörden,die Partei intensiver zu beobachten und nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu zählen unter anderem die Überwachung von Kommunikationsmitteln und der Einsatz von V-Leuten. Die afd kündigte bereits an, rechtlich gegen die Einstufung vorzugehen.

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