SPD widerspricht Merz bei Gewissensfrage zur Wahl von Verfassungsrichtern
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Fall Brosius-gersdorf widersprochen. In einem Podcast des Nachrichtenmagazins POLITICO betonte Wiese, dass es zwar immer wieder gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag gebe, jedoch auch koalitionsverträge existierten. „Es gibt Dinge, auf die verständigt man sich“, sagte Wiese.
Unterschiedliche Auffassungen zur Gewissensentscheidung
Friedrich Merz hatte in der ARD erklärt,man könne Abgeordneten keine Befehle von oben geben. Bei Personalfragen gehe es auch um Gewissensfragen. Wiese hingegen äußerte die Erwartung, dass Zusagen eingehalten werden und man sich „nicht hinter Gewissensentscheidungen etwas versteckt“.
Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn
Dirk Wiese warf Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) Versagen vor. Er erklärte, dass es einen Vertrauensverlust gebe, wenn zugesichert werde, dass Richterinnen-Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit erhalten und Jens Spahn dann zurückrudere.
Folgen für die Koalition
Nach Ansicht von Wiese wird es schwierig in einer Koalition, wenn Zusagen nicht eingehalten werden. Abstimmungen könnten dann schwer prognostizierbar und knappe Mehrheiten problematisch werden. Wiese forderte, dass die Union sich der Kandidatin Brosius-Gersdorf stellt, sie in die Fraktion einlädt und im September mitwählt.